AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag)
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, engl. DPA) ist ein nach Art. 28 DSGVO vorgeschriebener Vertrag zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter, der die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag regelt.
Erklärung
Wenn ein Unternehmen einen Dienstleister mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt — etwa einen Voice-AI-Anbieter, der Anrufe verarbeitet — ist ein AVV gesetzlich verpflichtend. Er legt Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) sowie die eingesetzten Sub-Prozessoren fest.
Was bedeutet das für Flowent AI?
Flowent stellt einen AVV nach Art. 28 DSGVO inklusive dokumentierter TOMs und transparenter Sub-Prozessoren-Liste bereit.
Verwandte Begriffe
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